Der Behandlungsweg beim abnehmbaren Zahnersatz

Bei herausnehmbarem Zahnersatz spricht man von so genannten Teilprothesen oder Totalprothesen. Wir sprechen hier auf jedem Fall von einem Fremdkörper, der jetzt zu Ihrem Alltag gehört und der eine lange Eingewöhnungsphase mit sich trägt. Es ist nicht einfach mit diesem Fremdkörper gleich auszukommen, oft spielen hier psychische Belastungen eine große Rolle, die man auf keinen Fall unterschätzen sollte. Die Wahl zur Prothese findet meist dann statt, sollten sich bereits größere Lücken ergeben haben oder die Pfeiler zur Verankerung der einzelnen Zähne gelöst haben und somit die Stabilisation fehlen.


In den meisten Fällen lassen sich diese Fehlstellungen auch durch Implantate (künstliche Zahnwurzeln) ergänzen, aber leider nicht immer. Der übliche Behandlungsweg beginnt mit der Voruntersuchung bei Ihrem Zahnarzt, dabei wird gleich ein Abdruck vom Unter- oder Oberkiefer genommen. Bei einer weiteren Behandlung wird ein so genannter Funktionsabdruck genommen, dadurch stellt man fest, wie die Kiefer bzw. das Gebiss aufeinandertreffen. Danach erfolgt die Feststellung der allgemeinen Bisshöhe, sowie die Auswahl der Zähne.


Zahnversicherung
Das Gebiss, die Prothese wird nun aufgrund Ihrer Eigenschaften erstellt. Bei einer weiteren Behandlung wird nun die Prothese angepasst und direkt befestigt, des Weiteren wird die Ästhetik geprüft, ob diese Ihrem Vorstellungs- und Erscheinungsbild entspricht. Wichtig danach ist, dass eventuell auftretende Druckstellen festgestellt werden. Sollten Sie also Schmerzen haben, oder das Gefühl von Druck bei einem bestimmten Zahn oder Zahnteilen, so berichten Sie diese sofort Ihrem behandelnden Arzt. Nun beginnt die Nachsorgephase, eine kontinuierliche Kontrolle, die ständig Aufschluss darüber geben soll, wie Sie die Prothese vertragen.


Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Behandlung sind Röntgenaufnahmen von Ihrem Kiefer. Die Aufnahmen ebenfalls zur Anpassung Ihrer Prothese, und zeigen eventuelle Entzündungen. Wichtig ist auch vor der Behandlung, dass Sie sich einen Behandlungs- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt erstellen lassen. Den benötigen Sie unbedingt für Ihre Krankenkasse, sowie für Ihre Versicherungsgesellschaft, sollten Sie eine private Zahnzusatzversicherung haben.


Zahnzusatzversicherung
Sie müssen diesen Behandlungs- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse einreichen, dieser muss von der Kasse bewilligt werden und erst dann dürfen Sie mit der Behandlung beginnen, ansonsten werden keine Kosten übernommen, gleich ob von gesetzlicher Seite, noch aus Sicher der privaten Absicherung.