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Häufig gestellte Fragen
Wann brauche ich eine Krone?
Sie benötigen eine Krone, wenn Ihr Zahn tief von Karies befallen ist, der Wurzelkanal betroffen ist oder im Bereich einer Zahnkrone das Zahnfleisch entzündet ist und eine Behandlung mit einer Füllung wie beispielsweise durch Amalgan, Kunststoff oder Gold nicht mehr ausreicht. In diesem Fall wird der Zahn mit Hilfe einer Krone einzementiert und kann so wiederhergestellt werden.
Welche Kronenarten gibt es?
Vollmetallkrone: Zahnersatz im nicht sichtbaren Bereich, der aus Metall ist und somit nicht ästhetisch aussieht. Bei einer Vollmetallkrone bleibt fast der vollständige natürliche Zahn erhalten.
Verblendkrone: Überkronung von Zähnen, die sichtbar sind. Das Zahngerüst ist mit einem zahnfarbenen Material verkleidet. Die keramische Verblendmasse ist gut verträglich und zeigt kaum Abwehrreaktionen vom Körper.
Vollkeramikkrone: Eine Vollkeramikkrone hat kein Metallgerüst, sie bestehen voll aus Keramik. Sie sehen daher identisch mit einem natürlichen Zahn aus, sind aber nicht so stabil wie eine Verblendkrone.
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Was sind die Nachteile einer Krone?
Der größte Nachteil liegt darin, dass der Zahn beschliffen werden muss, und der Zahn somit einer hohen Belastung ausgesetzt ist. Die Hauptfolge sind Entzündungen am Zahnnerv, die Behandlungsfolge, eine Wurzelbehandlung. Durch die hohe Gefahr von Bakterienansammlungen ist der Genesungsweg sehr lange.
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Wie lange hält eine Krone?
Grundlegend hängt die Haltbarkeitsdauer einer Krone von der Zahnpflege ab, aber in der Regel spricht man von 15 bis 25 Jahren.
Was zahlt meine Krankenkasse?
Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Festzuschuss, die Höhe errechnet sich nach der Art der medizinischen Versorgung sowie der Bonusregelung Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie privat krankenversichert sein, so wird die Höhe der Kostenübernahme vertraglich vereinbart und ist in der Versicherungspolice nachzuprüfen. Zu empfehlen ist immer einen Kostenvoranschlag machen zu lassen von Ihrem Zahnarzt und diesen zuvor mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.
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Wie lange ist ein Kostenvoranschlag vom Zahnarzt gültig?
Der Kostenvoranschlag ist ab dem Datum der Genehemigung sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist, müsste der Kostenvoranschlag erneut ausgestellt werden oder zumindest von Ihrem Zahnarzt nochmal genehmigt werden.
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Wie lange dauert es, bis der Kostenvoranschlag von der Krankenkasse genehmigt wird?
Sicherlich ist die Wartezeit von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, aber in der Regel wird der Antrag innerhalb von 2 bis 3 Wochen bearbeitet. Sollten Sie die Behandlung aufgrund von Schmerzen dringend durchführen müssen, so setzen Sie sich nach Einreichen umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
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