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Die Kostenfaktoren
Die neue Festzuschussregelungen der Krankenkassen sind seit 2005 offiziell anerkannt und in Kraft getreten, das bedeutet für Sie als Patient, dass Sie einen aufwendigen Weg hinter sich bringen müssen, bevor Sie überhaupt bei Ihrem Zahnarzt mit der eigentlichen zahnmedizinischen Behandlung beginnen können. Gerade bezüglich des künstlichen Zahnersatzes gibt es eine Vielzahl von Behandlungsmethoden und Richtlinien für den Arzt und für Sie als Patient, die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben werden und einzuhalten sind.
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Die Versorgungsmöglichkeiten entscheidet in der Regel der Zahnarzt nach dem optischen Erscheinungsbild der Zähne des Patienten, nach dem Tragekomfort des Zahnersatzes, dem Behandlungsaufwands. Diese Entscheidungskriterien sind nicht immer im Sinne der Krankenkasse, da die Kosten dabei deutlich von Zahnarzt zu Zahnarzt variieren. Gleich für welchen Zahnersatz sich Ihr Zahnarzt oder Sie sich entscheiden übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten, die Differenz zum Rechnungsbetrag ist von Ihnen zu tragen.
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Die Krankenkassen, sowie die Vereinigung der Zahnärzte haben sich in der Regel immer für die Standardversorgung geeinigt, sollten Sie sich aufgrund einer Unverträglichkeit oder aus ästhetischen Gründen gegen die Standardversorgung entscheiden und außerhalb Wünsche äußern, so werden Sie stärker zu Kassen gebeten und Ihr zu zahlender Beitrag erhöht sich enorm.
Die Verbraucherzentralen raten deshalb dazu, nicht gleich jeden Behandlungsvorschlag Ihres Arztes direkt anzunehmen, wenn Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie auch hier Behandlungsvorgänge und Behandlungskosten bei unterschiedlichen Zahnärzten vergleichen.
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Informieren Sie sich genau über Material des Zahnersatzes und die Methode der Behandlung. Ein guter Zahnarzt wird Ihnen gerne Auskunft darüber geben, da es in seinem Interesse ist, dass Sie als sein Patient zufrieden die Praxis verlassen. Sollten Sie von Ihrem Zahnarzt einen Behandlungs- und Kostenplan erhalten, können Sie diesen durch einen Gutachterarzt von Ihrer Krankenkasse prüfen lassen.
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Die Beratungen durch einen Gutachterarzt sind neutral, der Arzt muss auch weitere Behandlungsschritte ablehnen um ein wirtschaftliches Interesse auszuschließen, der übernimmt nur eine Beratungs- und Informationsfunktion. Dies gilt für eine Frist von zwei Jahren.
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