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Der Behandlungs- und Kostenplan
Die Behandlung, sowie die Kosten für den Zahnersatz ist für viele Patienten in Deutschland zum Luxus geworden. Grund dafür ist die Änderung des Zahnersatzbezuschussungsgesetzes der Krankenkassen. Am Anfang jeder Behandlung steht zunächst die Untersuchung und Beratung durch Ihren Zahnarzt. Der Zahnarzt erstellt dann einen Behandlungs- und Kostenplan speziell auf Ihre Bedürfnisse zusammen. Wichtig hierbei ist es immer den Kontakt zum behandelnden Arzt zu halten, informieren Sie sich bei ihm über die Materialien und den Behandlungsablauf. Zwischen den Materialien wie Nichtedelmetalle, Edelmetallen und Vollkeramik sind meist Preisunterschiede bis zu 100 Prozent. Ebenfalls wichtig sind die Laborkosten, welche für die Erstellung der Kronen, der Inlays oder der Prothesen zuständig sind.
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Mittlerweile bieten viele Zahnärzte auch die Möglichkeit an, die Kronen, Brücken, Inlays oder Prothesen im Ausland herstellen zu lassen, aufgrund der niedrigeren Kosten. Ein Kostenvoranschlag für die Laborkosten kann hier nicht schaden und ist von Vorteil. Damit können Sie einfach unterscheiden, welche Kosten aus den zahntechnischen Leistungen entstehen. Generell sollte es beim Verlangen des Kostenvoranschlages kein Problem geben.
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Bei komplizierten Behandlungen sollten unbedingt alle Eventualitäten berücksichtigt werden um das finanzielle Risiko so gering wie möglich zu halten. Der Kostenvoranschlag der prothetischen Behandlung ist vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Wichtig! Ein Zahnarzt ist nicht verpflichtet, sie über Behandlungskosten detailliert zu informieren. Sollte allerdings eine Behandlung medizinisch nicht unbedingt notwendig sein, so muss er Sie darüber informieren, da Sie jetzt entscheiden möchten, ob Sie dieser Behandlungsmethode statt geben möchten. Die Krankenkasse wird hier nur die Kosten decken, die durch eine medizinisch notwendigen Behandlung entstanden sind.
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Warten Sie mit der Behandlung bis Sie die Kostenzusage Ihrer Krankenversicherung in der Hand halten. Sprechen Sie Ihren Arzt direkt bei Übergabe des Kostenvoranschlags an, bei welchen Maßnahmen es bei der Krankenkasse zu Problemen kommen könnte. Fragen Sie auch, ob höhere Honorarrechnungen zu erwarten sind aufgrund höherem Behandlungsaufwand oder Komplikationen. Bei diesen finanziellen Gutachten werden die Material- und Laborkosten nur geschätzt, allerdings die Kostenbeträge, die das Honorar des Zahnarztes darstellen verbindlich sind und der Arzt sich daran halten muss.
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Ausnahme hier, sollte es während der Behandlung unvorhersehbare Komplikationen auftreten und kann Ihr behandelnder Zahnarzt höhere Beiträge verlangen, sie können sich weigern, diesen nachzukommen, aber vor dieser Entscheidung sollten Sie auf einen Rechtsanwalt nicht verzichten.
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