Der Zahnersatz


Unter Zahnersatz versteht man sämtliche Maßnahmen, die zur Vervollständigung oder Wiederherstellung eines lückenhaftes Gebisses dienen. Für fehlende oder ungesunde Zähne gibt es viele unterschiedlichen Ursachen, doch meist ist die Ursache Karies oder Zahnfleischerkrankungen. Ein Zahnersatz kann allerdings auch von Nöten sein, sollte das Gebiss nach einem Unfall beschädigt worden sein, oder sollte es von Geburt an zu Fehlstellungen kommen. Der Zahnersatz dient dazu, die vollständige Kaufunktion zu erhalten und mögliche Folgeschäden zu vermeiden. Folgeschäden an vorhandenen Zähnen können zum Beispiel Entzündungen sein, die die Kiefergelenke, den Kieferknochen oder die Kaumuskulatur angreifen.


Beim Zahnersatz spielt auch die kosmetische Darstellung eine wichtige Rolle. Beispielsweise fehlende Frontzähne so wie einfallende Wangenknochen können das äußere Erscheinungsbild massiv beeinträchtigen und zu psychischen Belastungen führen. Es gibt viele unterschiedliche prothetische Möglichkeiten wie zum Beispiel Kronen, Teilkronen, Brücken, Teilprothesen, Totalprothesen oder sonstige Behandlungsmaßnahmen zur Regenerierung.


Zahnversicherung
Zahnersatz ist immer teuer, die Kosten belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro. Mit einer privaten Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit Ihre Kosten einzudämmen und zu reduzieren. Eine private Absicherung übernimmt noch mal für Sie bis zu 80 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils. Grundsätzlich ist zu sagen, je aufwendiger der benötigte Zahnersatz ausfällt, desto höher sind die Kosten. Sie müssen seit dem Januar 2005 mehr beim Zahnarzt zuzahlen, sollten der Zahnersatz aufwendiger sein, als medizinisch notwendig. Diese Kürzung der Kostenübernahme wird durch die gesetzlichen Krankenkassen Regelversorgung genannt.


Die gesetzlichen Kassen übernehmen in der Regel rund 50 Prozent der Gesamtkosten, also der notwendigen Regelversorgung. Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Behandlung umzustellen, und somit höhere Kosten verursachen, so können Sie sicher sein, dass von Ihrer Krankenkasse nur die Regelversorgung von der günstigsten medizinischen Versorgung übernommen wird. Dieser Festzuschuss bleibt ihnen sicher, aber kein Cent mehr.


Man unterscheidet zwischen mehreren Arten des Zahnersatzes wie zum Beispiel dem festsitzenden Zahnersatz (Metallkronen- und Brücken, Metallfreie Kronen- und Brücken, Inlays, Keramikkronen), herausnehmbarem Zahnersatz (Modellgusstechnik, Totalprothetik, Implantatkonstruktionen) oder Sondertechniken wie Aufbissschienen, Laserschweißtechniken.


Zahnzusatzversicherung