Die Behandlung


Die Behandlung beim Zahnarzt kann ganz unterschiedlich sein. Zum einen spricht man von der normalen Zahnbehandlung, es gibt aber auch Leistungen die unter den Begriff Zahnersatz fallen. Ein Zahnersatz wird benötigt, sobald ein natürlicher Zahn fehlt. Für den Zahnersatz gibt es unterschiedliche Implantationsmöglichkeiten. Man unterscheidet in der Prothetik zwischen dem festsitzenden Zahnersatz und zwischen Voll- oder Teilprothesen. Für diese Ersatzvarianten gibt es wiederum mehrere Untergruppen.


Des Weiteren gibt es auch die kombinierte Form des Zahnersatzes, das bedeutet ein Teil des Gebisses besteht aus einem festen Gebissteil und der andere Teil aus einem herausnehmbaren Zahnersatzelement. Zu den Festsitzenden Ersatzmöglichkeiten gehören überwiegend Brücken aus Keramik, die mit Zement an noch vorhandene Pfeilerzähne befestigt werden, sowie Zahn- und Teilkronen. Bei den Zahn- und Teilkronen ist das Ziel der Behandlung Zahnfehlstellungen auszugleichen und kosmetische Verbesserungen zu erreichen. Es gibt verschieden Varianten bei der Entscheidung eines festen Zahnersatzes. Ebenfalls bei den herausnehmbaren Prothesen.


Die Teilprothese besteht in der Regel aus Kunststoff und sollte die Funktion eines Halte- und Stützelementes erfüllen. Bei der Voll- bzw. Totalprothese befindet sich eine Halterung im Unterkiefer, in diese dann die Vollprothese eingesetzt werden kann. Bei der kombinierten Zahnersatzvariante, wie die Bezeichnung schon sagt, handelt es sich um einen festsitzenden und herausnehmbaren Teil aus Kronen oder Zahnbrücken. Ein Zahnersatz gilt immer zur Unterstützung der noch vorhandenen Restbezahnung.


Zahnversicherung
Eine Zahnersatzversicherung ist in der heutigen Zeit von hoher Bedeutung, es ist nach den aktuellen Krankenkassenrichtlinien ein langer Entscheidungsprozess für jeden persönlich der vom Tragen der Arztkosten betroffen ist. Die Gebühren sind hoch und die Krankenkassen übernehmen immer weniger Anteile einer entstandenen Rechnung. Eine Zahnzusatzversicherung sollte klar definierte Vertragsbedingungen haben, so wie einen hohen Erstattungssatz, der mindestens bei 80 Prozent liegen sollte. Außerdem sollte es keine Kostengrenze bei Inlays oder Implantaten geben.Achten Sie des Weiteren darauf, dass Ihre Kinder ebenfalls abgesichert sind, denn gerade für Kinder und Jugendliche sind die Besuche bei einem Kieferorthopäden unumgänglich.


Es gibt viele private Absicherungsvarianten mit unterschiedlichen Tarifen, die auch dann zahlen, sollte Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kostenerstattung ablehnen. Hier gilt es wie so oft, Tarife und Leistungen genau miteinander zu vergleichen.


Zahnzusatzversicherung