Zahnersatzversicherung


Nach der aktuellen Gesundheitsreform kann es nur von Vorteil sein, sich mit einer Zahnzusatzversicherung abzusichern. Von der gesetzlichen Seite her gesehen, können Sie heute keine große finanzielle Unterstützung mehr erwarten. Die Krankenkassen übernehmen gerade bei Zahnbehandlungen bzw. Zahnersatz nur noch einen geringen Prozentanteil, der Differenzbetrag ist von Ihnen zu begleichen. Sie sollten das sogenannte Bonusheft über mindestens 10 Jahre führen, um nachweisen zu können, dass Sie die Kontrollbesuche zur Vorsorge eingehalten haben. Sollten Sie über dieses Bonusheft nicht verfügen, so wird Ihnen die Krankenkasse nochmals 10 Prozent von der Kostenübernahme abziehen.


 

Die Zuschüsse durch die gesetzlichen Krankenkassen beinhalten meist nur die günstigsten und notwendigsten Behandlungen und Materialien, sobald Sie als Patient Behandlungswünsche, sowie Materialwünsche zur Verarbeitung fordern, wird Ihnen der Zuschuss der Kassen verwährt. Wir sprechen hier schnell von einer Summe die nahe oder sogar über 1.000 Euro kommt und im Ernst, wer kann das als Normalverdiener einfach so aufbringen. Mit einer Zahnzusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich noch mal eine 80 prozentige Kostenübernahe abzusichern.


Zahnversicherung
Aber auch bei den Zahnzusatzversicherungen gibt es diverse Unterschiede. Nicht jede Versicherung leistet, auch wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt. Nur eine gute Zahnzusatzversicherung leistet auch dann, wenn keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Jeder Versicherungsanbieter hat bezüglich der Wartezeit eine bestimmte Leistungshöhe in den ersten Jahren bis zu der sie erstatten muss, umso kürzer diese zeitliche Begrenzung ausfällt um so sicherer ist die Versicherung für Sie.


Der Konkurrenzmarkt ist groß, so haben Sie den Vorteil, dass die Leistungsübernahme bereits in den oben genannten ersten Jahren meist ausreichen. Achten Sie auch darauf, dass die Kostenübernahe des Versicherers höher ausfällt als der Regelsatz eines Zahnarztes. Es kommt immer wieder vor, das Behandlungsmaßnahmen durch den Zahnarzt höher ausfallen, als die Kosten der Regelversorgung, im schlimmsten Fall ist die Differenz durch Sie zu begleichen. Eine Zahnzusatzversicherung tritt nicht in Zahlung für hochwertige Behandlungen wie regelmäßige Prophylaxe, Wurzelbehandlungen oder Parodontose-Behandlungen. Unverständlich, da ja eine vernünftige Prophylaxe hohe Folgeschäden vermeidet. Achten Sie besonders bei Kindern darauf, dass die kieferorthopädischen Behandlungen auf jeden Fall im Versicherungsschutz beinhaltend sind.


Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wird Ihnen von Versicherungsträger ein Fragekatalog vorgelegt, den Sie beantworten sollen. Achten Sie hierbei genau auf die Fragestellung, denn die Formulierung der Fragen wird mit Absicht durch den Versicherer kompliziert gestellt, denn bei falscher Beantwortung kann sich der Versicherer später von der Leistungspflicht befreien. Verzichten Sie nicht auf eine ausreichende Beratung.




Zahnzusatzversicherung